Donnerstag, 6. Juni 2013

Der freie Wille

Im Zweifel gegen das Gehirn


Zum normalen Geschäft von Gerichten gehört es, Strafen für schuldhafte Taten auszusprechen. Die Annahme dabei ist, dass der Mensch die Fähigkeit und Möglichkeit zu rechtmässigem Verhalten besitzt. Aus diesem Grund bestimmt das Gesetz, dass beim Fehlen dieser Fähigkeiten die Strafbarkeit entfällt. Schuldig in allgemeinster strafrechtlicher Bedeutung heisst also: nicht schuldunfähig. Das macht es zur Routine von Verteidigern, Schuldminderungen auszuhandeln. Dazu ist natürlich oft die Expertise von Forensikern gefragt. Und in diesem Sinne stützt sich das Recht auf die Wissenschaft, mehr noch, muss sich die Rechtsprechung offenhalten für neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Zum Beispiel der Neurobiologie.

Zyste im Hirn

Aufschlussreich ist der Fall «Spider Cystkopf» aus den USA der frühen 1990er Jahre. Herbert Weinstein, ein pensionierter New Yorker, erwürgte im Streit seine Ehefrau und stiess sie aus ihrer gemeinsamen Wohnung im 13. Stock, um einen Selbstmord vorzutäuschen. Weinstein wurde angeklagt wegen Mordes.
Aber die Neurologen entdeckten in der Hautschicht, die das Gehirn spinnwebartig einhüllt, ein flüssigkeitsgefülltes Säckchen, eine sogenannte subarachnoidale Zyste (die Fachliteratur verlieh Weinstein deshalb das Pseudonym «Spider Cystkopf»). Ihr Befund: Wegen des Drucks der Zyste und des daraus resultierenden Ungleichgewichts im Stoffwechsel im linken Stirnhirn – Sitz des Kontrollzentrums für Handlungen – sei Weinstein zur Tatzeit nicht fähig gewesen, zwischen richtigem und falschem Handeln zu unterscheiden. Die Verteidigung plädierte auf verminderte Schuldfähigkeit wegen Beeinträchtigung des «moralischen» Vermögens. Weinstein wurde für schuldig befunden, nicht wegen vorsätzlichen Mordes, sondern «bloss» wegen Totschlags. Gehirn sei Dank, möchte man fast sagen.
Der Fall wirft ein Licht auf das Verhältnis zwischen Recht und Wissenschaft. Seit einiger Zeit schon macht sich eine Allianz aus Wissenschaftern und Philosophen stark für eine «Neuro-Justiz», dafür also, überhaupt die Strafe abzuschaffen und durch eine Neurologisierung der aus dem sozialen Rahmen Gefallenen zu ersetzen.

Heimlicher Herr im Haus

In Deutschland tritt vor allem der Hirnforscher Gerhard Roth in regelmässigen Abständen mit provokanten Thesen an die Öffentlichkeit, deren eine lautet: Unsere Schuldvorstellungen sind angesichts der neuen Erkenntnisse der Neurowissenschaften veraltet, sie sind immer noch geprägt vom Gedanken des freien Willens: einer Illusion. Denn nicht das Ich, sondern das Hirn ist heimlicher Herr im Haus. Deshalb sollte das zentrale Motiv nicht mehr Überwachen und Strafen sein, sondern Überwachen und Therapieren. Diese «Verhirnung» von Recht und Strafe baut auf die einfache Logik: Wenn nicht ich es war, der die Tat beging, sondern mein Gehirn mich dazu veranlasste, dann muss man nicht mich, die Person, zur Rechenschaft ziehen und zur Einsicht bringen, sondern mein Gehirn korrigieren oder reparieren. Die Logik ist zwar brüchig, aber sie klingt plausibel. Gefährlich plausibel sogar.
Im Zeitalter fortgeschrittener Technisierung und Verwissenschaftlichung unserer Lebensformen können wir – und hier hat Roth gewiss Recht – nicht auf neurophysiologische Ergebnisse und Einsichten verzichten, zumal nicht auf Forschungen über die Verursacherrolle des Gehirns im kriminellen Verhalten, selbst wenn sich das notorische «Verbrecher-Hirn» (wie auch das «Verbrecher-Gen») als Illusion herausstellen dürfte. Und in dieser Hinsicht kommt dem Fall Spider Cystkopf die Bedeutung eines Präzedens zu.
In den USA ist ein Öffnen der Schleusen für eine Gerichtspraxis zu beobachten, in der das Urteil des Hirnforschers vermehrt in das Urteil des Richters hineinredet. Der amerikanische Rechtswissenschafter Stephen Morse spricht bereits von einem «Gehirn-Überbeanspruch-Syndrom» in einschlägigen Kreisen. Störungen im Stirnhirn scheinen sich sogar zu so etwas wie einem «forensischen Renner» zu entwickeln, indem nun Rechtsanwälte erst einmal das Mandantenhirn auf Schäden überprüfen lassen. Man kann sich leicht ausmalen, dass in (gar nicht so ferner) Zukunft ein Angeklagter sich zunächst einer Reihe neurologischer Schuldfähigkeitstests unterzieht, bevor er überhaupt vor den Richter tritt.
Dazu kommt eine zweite Konsequenz: Neue Neurotechniken können nicht nur entlastend, sondern auch belastend eingesetzt werden. Wer sich z. B. eines Ladendiebstahls schuldig gemacht hat und sich nun nach einem neurologischen «Gefährlichkeitstest» als riskante und therapiebedürftige Person entpuppt, müsste demnach vielleicht zu zehn Jahren Therapie verurteilt werden. Das würde aber schliesslich – wie der Frankfurter Strafrechtler Klaus Günther kürzlich ausführte – die Frage nach Schuld und Strafe durch die Frage nach Gefährlichkeit und Sicherheit ersetzen. Seiner Ansicht nach muss die staatliche Reaktion auf eine Straftat stets im Verhältnis zur Schuld stehen. Das Schuldprinzip setzt der Prävention Grenzen. Denn es basiert auf einem konkreten Sachverhalt – der Straftat –, nicht auf Mutmassungen über den Straftäter als Sicherheitsrisiko.

Gedankenlesen

Dahinter verbirgt sich eine dritte, fundamentalere Konsequenz: eine «neuro-zentrische» Revolution des Menschenbildes sozusagen. Die modernen bildgebenden Techniken entwickeln sich rasch. Ob sie uns in eine Epoche des «Gedankenlesens» führen werden, sei dahingestellt. Jedenfalls beobachten die Forscher bereits auf neuronaler Ebene eine emsige Vorbereitung, wenn ich etwas tun will. Das zeigten die bekannten und vieldiskutierten Experimente von Benjamin Libet in den 1970er und 1980er Jahren. Im Gehirn baut sich ein sogenanntes elektrophysiologisches Bereitschaftspotenzial auf, ca. eine halbe Sekunde vor meinem bewussten Entschluss, den Finger zu bewegen. Heisst das, dass die Weichen auf neuronaler Ebene schon gestellt sind, bevor ich mich aus freiem Willen entscheide, wie dies einige Neurobiologen behaupten?
Das ist natürlich sehr laxer Sprachgebrauch, ganz abgesehen davon, dass «freier Wille» kein neurologischer Fachterminus ist. Denn was heisst: «Das Gehirn entscheidet»? Man entdeckt ja auf neuronaler Ebene nur physiologische Aktivitäten, und Entscheide sind nicht nur physiologische Aktivitäten. Was sind sie dann?
Das ist der Streitpunkt. Naturwissenschaftliche Hardliner setzen bewusste Entscheide – generell geistige Akte – mit neurobiologischen Vorgängen gleich. Andere dagegen sehen in bewussten Entscheiden ein wesentliches Indiz für die Nichtreduzierbarkeit des Geistigen auf Physiologisches – Restbestände des Menschlichen also. In diesen Streit möchte ich hier nicht direkt eingreifen, sondern lediglich auf eine notwendige Unterscheidung aufmerksam machen.
Wir alle sind Personen-mit-Gehirnen. Und das bedeutet, dass wir normalerweise die Wahl haben, das, was wir tun, in zwei Einstellungen zu beschreiben und zu erklären. Ich nenne sie das Genre der Ich-Geschichten und das Genre der Gehirn-Geschichten. Reden wir von Entscheiden, dann reden wir im Genre der Ich-Geschichten, wir reden über eine Person. Natürlich geht etwas vor in meinem Gehirn, wenn ich mich zu einer Tat entscheide, und dazu hat der Neurobiologe eine entsprechende Gehirn-Geschichte auf Lager.
So weit, so trivial. Zumindest so weit, als man mit der Gehirn-Geschichte nicht den Anspruch erhebt, zu erzählen, was «in Wirklichkeit» vorgeht. In der Tat aber tun das Neurobiologen, die behaupten, mit der Hirnaktivität sei das eigentlich «Reale» entdeckt, das mein Verhalten determiniere und in mir die «Illusion» erzeuge, zu entscheiden. Sie reduzieren mich, die Person-mit-Gehirn, auf Gehirnzustände. Das ist ziemlich unbekömmlich, denn schliesslich bin ich es, der entscheidet.
Mir kommt diese Diskussion immer so vor, als würden wir – ich und der Neurobiologe – die Welt aus der Sicht zweier gegeneinander abgeschlossener Drehtürabteile interpretieren. Rede ich von mir, redet der andere vom Gehirn, und vice versa. Wir reden vom Gleichen, und trotzdem scheint der, der gerade redet, notwendigerweise das Thema zu wechseln.
Ich bin mein Gehirn
Die prinzipielle Herausforderung der Neurobiologie liegt darin, dass sie moralisches Handeln in letzter Konsequenz als «blosses» Verhalten einer gehirngesteuerten organischen Maschine betrachten möchte, sozusagen in der Aussenperspektive der Natur (und ihrer «Determinismen»). Als Nervensache. In dieser Perspektive bin ich mein Gehirn (das sagt im Übrigen der deutsche Neurologe Wolfgang Singer wörtlich von sich selber). Und dadurch wird Moral zu einem «blossen» Gehirn-, letztlich also zu einem Naturereignis, und gutes oder schlechtes Handeln zum Glücksfall bzw. Unfall.
Letztlich dreht sich alles um die Frage: Warum hast du das getan? Und zweifellos ist es oft nicht leicht, zu entscheiden, ob jemand das, was er tat, tun wollte oder tun musste. An einer Straftat können viele physiologische Prozesse beteiligt sein, über die wir keine Kontrolle haben: Zysten im Gehirn, hormonelle Störungen, entartete Zellen. In diesen physiologischen Vorgängen treffen wir auf Ursachen, nicht auf Schuld. Es ist selbstverständlich nicht Aufgabe des Neurologen, Schuld festzustellen. Das ist Sache des Richters. Er befasst sich mit einer zu verantwortenden Tat, der Neurologe mit einem determinierten Ereignis.
Wie kann man aber determiniert sein durch das Gehirn und dennoch Verantwortung tragen für das, was man tut? Die Frage suggeriert einen Konflikt, der dramatischer aussieht, als er ist. Der Kühlschrank z. B. funktioniert auf der Basis der Physik. Insofern sind die Vorgänge in ihm physikalisch determiniert. Analog dazu arbeitet unser Gehirn auf der Basis der Neurophysiologie, sind also Vorgänge in ihm physiologisch determiniert. Und wie der Zustand des Kühlschranks bestimmt, was man bei welcher Temperatur herausholen kann, so bestimmt der Zustand des Gehirns quasi unseren Verhaltens-Output. Aber wir können diesen Zustand ständig verändern, etwa dadurch, dass wir neue Erfahrungen machen, oder dadurch, dass wir mit unserem Verhalten bei unseren Mitmenschen anstossen. Wir ordnen so gewissermassen den Kühlschrank immer wieder um oder füllen ihn mit Neuem. Und das heisst: Wir übernehmen Verantwortung für seinen Inhalt.
Das tun wir als Personen, mit Biografien, sozialen Verstrickungen, Moralvorstellungen, Vorlieben, Abneigungen, Neurosen, Defekten. Gewiss sind wir bereit, die Handlung einer Person unter pathologischen Bedingungen anders zu beurteilen als unter Normalbedingungen. Und insofern trifft sie womöglich weniger bis keine Schuld. Aber wie sehr wir auch ihre Tat dadurch entlasten, dass wir sie auf biologische Ursachen zurückführen, so ist der Mörder Weinstein kein neuronaler Mechanismus, sondern eine Person mit Absichten, Charakter, Geschichte. Genau deshalb schaut ihm der Richter ins Gesicht und nicht ins Gehirn.

Kühlschrank wird gefüllt

Dabei sollte er auch bleiben. Wir alle lernen von früher Kindheit auf soziales, moralisches, rechtmässiges Verhalten. Wir tun dies, indem wir als Heranwachsende gewisse Haltungen und Handlungen aus unserem sozialen und kulturellen Umfeld – Belohnen und Strafen, Lob und Tadel – auf uns selber anzuwenden beginnen. Dadurch machen wir uns unseren Körper zu eigen, werden wir zu personalen Körpern. Und in diesem Lernprozess wird zumal unser Gehirn modelliert (wird der Kühlschrank gefüllt).
So gesehen, können wir vorsichtig metaphorisch sagen: Die Normen, die wir lernen, schreiben sich ins Gehirn ein. Entsprechend kann die Missachtung von Normen etwas zu tun haben mit Fehlfunktionen des Gehirns. Warum und in welchem Mass unser Verhalten durch Pathologien eingeschränkt wird, ist Sache der neurowissenschaftlichen Forschung.
Wir sind auf ihre Erkenntnisse umso mehr angewiesen, als das Strafrecht von einer recht vagen allgemeinen Minimalvorstellung «rationalen» menschlichen Verhaltens ausgeht. Und es erscheint sogar wünschenswert, auf neurobiologischer Basis ein zeitgemässes strafrechtliches Konzept von Schuld und Verantwortlichkeit auszuarbeiten, das sich z. B. vom Vergeltungsgedanken distanziert. Aber selbst wenn nun der Neurobiologe zu jeder Straftat eine kausale Geschichte erzählen könnte, so ist eine Ursache keine Entschuldigung für Normverletzungen.
Da steckt des Pudels Kern: Gehirne unterliegen Naturgesetzen, Personen unterziehen sich – mit wie viel Einsicht und freiem Willen auch immer – Menschengesetzen. Und deshalb wollen wir Normverletzungen sanktioniert sehen. Weil – wie Jan Philipp Reemtsma kürzlich im «Merkur» schreibt – «Strafe unser kultureller Ausdruck dafür (ist), dass eine Norm gültig ist und dass im Falle ihrer Verletzung das Fortbestehen ihrer Gültigkeit demonstriert wird».
Wie sehr wir auch weiterhin darüber debattieren mögen, ob und inwieweit Strafen nützen, so machen sich in unserem Festhalten am Schuldbegriff nicht einfach Relikte aus einer früheren Entwicklungsstufe, sondern mindestens zwei durchaus rationale Motive geltend: der Wille zum Fortbestehen menschengemachter Gesetze und die Absage an einen obstinaten Neurologenblick, der in uns «bloss» gehirngesteuerte organische Maschinen sehen möchte. Recht und Moral basieren auf Menschengesetzen, auch wenn sie durch Naturgesetze korrigiert und revidiert werden können. Das ist die Grundidee aufgeklärter, moderner Rechtsprechung. Gewiss sind Denken, Urteilen und Wollen in einer komplexen organischen Maschine verkörpert. Aber der Umstand, dass wir solche Maschinen sind, ist keine Generalamnestie für unser Tun. Denn wir sind zugleich Maschinen, die Verantwortung übernehmen können für das, was sie tun.

Neuer Zauber

Die wissenschaftlichen Modernisierer von Moral und Recht bringen gern das Argument vor, die Neurobiologie würde die «Alltagspsychologie» mit ihren veralteten Vorstellungen über freien Willen und Verantwortung überwinden, wie einst die Psychologie die Theologie mit ihren Vorstellungen über Satan als Ursache des Bösen. Daran ist sicher so viel stichhaltig, als dass der Erkenntnisfortschritt oft tief verwurzelte Intuitionen in Zweifel zieht.
Aber ein unreflektierter Naturalismus macht die Rechnung ohne die Dialektik der Aufklärung. Der Missionseifer manch eines wissenschaftlichen Entzauberers auf neurobiologischer Ebene entpuppt sich nicht selten als neuer Zauber, der nur den heimlichen Willen zur Deutungsmacht kaschiert. Denn darum geht es letztlich in den gegenwärtigen Kulturkämpfen zwischen Wissenschaft und Moral, Wissenschaft und Recht, Wissenschaft und Religion. Dass uns die Wissenschaft die Illu- sion eines freien Willens und damit die Verantwortlichkeit auszutreiben sucht, gehört ohnedies zum Abc ihrer Fortschrittsrhetorik.
Die jüngere Geschichte sollte uns eigentlich klüger werden lassen über solche Vortäuschungen von Modernität. Auf ähnlich unfreundliche Weise suchten schon Behavioristen wie etwa Borrough F. Skinner in der Mitte des letzten Jahrhunderts, uns als eigenständige, aktiv handelnde, entscheidende, zurechnungsfähige Wesen aus dem Weltbild zu tilgen («Jenseits von Freiheit und Würde» hiess eines seiner kontroversen Bücher). Dann erklärten Zoologen wie Edward Wilson oder Richard Dawkins, die Gene hielten unser Verhalten an einer (immerhin langen) Leine. Nun bastelt ein fundamentalistischer Stosstrupp von Neurobiologen weiter an dieser Anthropologie der selbstverschuldeten Unmündigkeit, diesem Menschenbild ohne menschliches Subjekt.
Zweifellos wird uns die Hirnforschung der Zukunft noch viel über die neurobiologische Basis des menschlichen Geistes, also auch der Moral lehren. Aber selbst wenn wir in Zukunft statt von Schuld nun von Ungleichgewicht im Stirnhirn sprechen würden, hätten wir die Rede über Personen und ihre Verantwortung auch prinzipiell nicht ersetzt durch die Rede über Netzwerke von Milliarden emsiger Neuronen. Das ist nicht Wissenschaft, sondern Pop-Science: Windmacherei mittels Wissenschaft. Die vollmundige Behauptung, die Neurobiologie habe den «Beweis» erbracht, dass unser Handeln vollständig durch unser Gehirn determiniert sei, läuft im Übrigen auffallend windschief am «Manifest» aus dem Jahre 2004 vorbei. Darin hatten führende deutsche Neurobiologen geschrieben, man verstünde noch nicht einmal in Ansätzen, wie das Gehirn arbeitet.
Woraus ich mir, bei allem Respekt für die Fortschritte der Neurowissenschaften, eine kleine Moral zu ziehen erlaube: Es gilt, wenn vom Hirn die Rede ist, nicht den Kopf zu verlieren – und mit ihm den ganzen Rest.
Und zweifellos ist es
oft nicht leicht, zu
entscheiden, ob jemand das, was er tat, tun wollte oder tun musste.

Die jüngere Geschichte sollte uns eigentlich
klüger werden lassen über Vortäuschungen von Modernität.

Der Autor
Der Berner Eduard Kaeser hat theoretische Physik studiert und in Philosophie promoviert. Neben diversen Lehrtätigkeiten schreibt er regelmässig Essays in Zeitungen, Zeitschriften und Sammelbänden. Im Januar 2007 ist er mit dem Essay-Preis der Berner Zeitung «Bund» und des Literaturhauses Basel ausgezeichnet worden. Im Herbst erscheint im Passagen-Verlag Wien seine Essaysammlung «Der Körper im Zeitalter seiner Entbehrlichkeit – eine Anthropologie unter Geräten». (pim.)



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